Was machem wir hier nicht alles, was wir in Deutschland nicht gemacht hätten…
Nun sind wir also auch stolze Besitzer eines Trampolins. Und dieses hat die Größe von 14 feet oder 4, 27 Meter Durchmesser… Wenigstens steht nicht in den sogenannten „Neighborhood Rules“, dass das Aufstellen eines Trampolins verboten ist. Ca. 6 Wochen nach unserem Einzug stellten wir nämlich fest, dass wir uns an diese Neighborhood Rules halten müssen, über die wir im Vorfeld gar nicht informiert wurden. Bei diesen Regeln handelt es sich um 38 Seiten, die darstellen, was man hier alles nicht machen darf. Dazu gehören auch das Aufstellen eines Pools im Garten sowie das Aufstellen jeglicher Dinge (Auto, Boot, Rasenmäher, Golfcart etc.) außerhalb von Haus und Garage. Auch ein Auto darf nicht vor dem Haus geparkt werden. Sämtliche Bepflanzungen und Änderungen müssen vom Neighborhood-Ausschuß genehmigt werden… Auf diese Weise sieht das Wohngebiet sehr gepflegt aus und niemand stellt Gewächshäuser an die Grundstücksgrenze oder baut in der Fernsehzeitung angepriesene Wintergärten ans Haus. Auf der anderen Seite stellt sich natürlich die Frage, wozu der Garten eigentlich zu nutzen ist und ob man sich in der persönlichen Freiheit so sehr einschränken möchte – vor allem ohne dies im Vorfeld gewußt zu haben…
Das Trampolin hat sich jedenfalls bewährt. Noch nicht fertig aufgebaut kamen bereits Kinder aus der Nachbarschaft vorbei, um zu springen. Und dies ging auch ohne perfekte Verständigung in der englischen Sprache.





